Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung –
Notar Carsten Colmar Kühlich
in
Gladbeck
Vorsorgevollmacht – Selbstbestimmt entscheiden
Mit einer Vorsorgevollmacht regeln Sie frühzeitig, wer in Ihrem Namen handeln darf, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst entscheiden können. Dabei können Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen einsetzen und den Umfang der Vollmacht individuell festlegen – etwa für finanzielle Angelegenheiten, Behördenkontakte oder gesundheitliche Entscheidungen. So vermeiden Sie eine gerichtliche Betreuung und behalten die Kontrolle über Ihre Zukunft.
Patientenverfügung – Klarheit für medizinische Entscheidungen
Die Patientenverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre persönlichen Wünsche für medizinische Behandlungen verbindlich festzuhalten. Sie bestimmen im Voraus, welche Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen – zum Beispiel bei schwerer Krankheit oder im Endstadium des Lebens. Dadurch entlasten Sie Ihre Angehörigen und schaffen Rechtssicherheit für Ärzte, die sich an Ihren erklärten Willen halten müssen.
Betreuungsverfügung – Ihre Wünsche zählen
Falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt, kann das Gericht einen Betreuer bestellen. Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie bereits im Voraus fest, wer diese Aufgabe übernehmen soll und wer nicht. Auch persönliche Vorstellungen zur Lebensgestaltung oder Unterbringung können festgehalten werden. Das Gericht ist an diese Wünsche zwar nicht strikt gebunden, berücksichtigt sie jedoch maßgeblich bei seiner Entscheidung.
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